warning icon
YOUR BROWSER IS OUT OF DATE!

This website uses the latest web technologies so it requires an up-to-date, fast browser!
Please try Firefox or Chrome!

Seit Montag haben wir wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen. Der Individualsport darf aber weitestgehend ausgeübt werden. Die Berufsreiter dürfen sogar an Turnieren teilnehmen (sofern sie denn stattfinden). Umfangreiche Ausführungen gibt auf der Seite des Landes Niedersachsen. Weiter unten nur ein kleiner, für uns wichtiger Auszug.

Bitte für die Benutzung des Sandplatzes (Donnerstag bis Freitags) in Fikensolt und des Geländeplatzes ein Anwesenheitsformular ausfüllen und an info@ammerlaender-reitclub.de senden oder ausdrucken und bei Silke oder Uwe Meyer abgeben.

Corona_11_2020_formular_b

Wie viele Personen dürfen sich insgesamt zeitgleich auf einer Sportanlage befinden?

Was die der Individualsporttreibenden auf einer Sportanlage – in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel – anbelangt, haben die Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen in ihren Hygienekonzepten Maßnahmen vorzusehen, die die auf oder in einer Sportanlage befindliche Personenzahl je nach räumlicher Kapazität begrenzen und steuern. Entscheidend ist, dass der Individualsport maximal zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Haushalts betrieben wird und zu anderen Individualsporttreibenden der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. So kann beispielsweise auf einer Sportanlage Weitsprung betrieben und zeitgleich das Kugelstoßen trainiert werden, sofern zwischen Kugelstoßern und Weitspringern der Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. (Zitat Ende)

Hier unser Hygienkonzept zum Nachlesen

Corona_Hinweise_11_2020

Und hier der Link der Verordnungen (Sort) des Landes Niedersachsen:

Kommt gut durch die Zeit und vor allem: Bleibt alle Gesund!
Euer ARC-Vorstand

loading
×